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Nachweise dort erfassen, wo Arbeit passiert
Wenn Zeiten erst am Monatsende aus Erinnerung, Chatnachrichten oder Papierzetteln rekonstruiert werden, entstehen Lücken: vergessene Pausen, strittige Überzeit, fehlende Ausstempelungen und Rückfragen im Lohnlauf. Digitale Arbeitszeiterfassung hält Einträge laufend fest.
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Korrekturen sichtbar statt still in Tabellen
Mitarbeitende können Zeiten erfassen und Korrekturen einreichen. Verantwortliche sehen fehlende Buchungen, ungewöhnliche Summen und offene Freigaben, bevor Daten für Lohn, Projekte oder Nachweise verwendet werden.
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Bereit für interne und externe Rückfragen
Ein geordneter Export hilft bei Fragen zu Arbeitszeit, Pausen, Überzeit und Abrechnung. EasyHours liefert den praktischen Workflow; die rechtliche Einordnung und Aufbewahrungspflichten klären Sie für Ihren konkreten Fall mit lokalen Fachpersonen.
In der Schweiz müssen Arbeitgeber nach Arbeitsgesetz und Verordnung die für den Vollzug relevanten Arbeitszeitunterlagen bereithalten. Typischerweise müssen Dauer sowie Beginn und Ende der geleisteten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Ausgleichs- und Überzeitarbeit sowie Pausen ab einer halben Stunde ersichtlich sein.
Es gibt Sonderregeln wie vereinfachte Arbeitszeiterfassung oder den Verzicht auf detaillierte Erfassung unter bestimmten Voraussetzungen. Ob diese für Ihren Betrieb, Ihre Branche, Ihren GAV oder einzelne Mitarbeitende passen, sollte lokal mit Treuhänder, Arbeitsrechtsspezialist, Verband oder zuständiger Stelle geprüft werden. Diese Seite ist Produkt- und Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.